Vorstand und Ausschuss der Rheider Deichacht

Demokratische Ordnung

Die ehemaligen Deichachten im Rheiderland – die niederreiderländische Deichacht, die Ober-Reider Deichacht, die Weener-Stapelmoorer Deichacht, die Wymeerster und Bunder Deichacht haben eine lange Geschichte, jede hat im Dienste der Allgemeinheit wirkungsvoll gearbeitet. Dennoch ergab sich die verwaltungstechnische und organisatorische Notwendigkeit, die Kräfte der Selbstverwaltung zu bündeln. Der Verzicht auf den ureigenen Verantwortungsbereich ist manchem Mitglied nicht leicht gefallen, aber man fügte sich schließlich dem vernünftigen Vorschlag zur Konzentration.

Für die fünf Deichachten galt ab 1853 (in der hannoverschen Zeit Ostfrieslands) die “ Deich- und Sielordnung für Ostfriesland.“ „Entsprechend der vielen vorhandenen Fürstenhäuser und Herzogtümer gab es auch eine große Anzahl von Verordnungen mit…unterschiedlicher Rechtsauffassung. Die dadurch zwangsläufig vorhandene „Rechtszersplitterung“ wurde erst durch die Erste Wasserverbandsverordnung vom 3.9.1937 (WVVO) beseitigt.“ (Heinrich Treu, Der Südosten, a. a. O., S 52)

Aber erst mit der Verabschiedung des Deichgesetzes 1963, das für ganz Niedersachsen verbindlich war, konnten flächendeckend Unterhaltungsverbände gegründet werden. Aus den fünf rheiderländischen Achten wurde die Rheider Deichacht gebildet, die sich nunmehr für alle Mitglieder gleichermaßen einsetzt. Das ist nur möglich mit einer klaren Verwaltungsstruktur, in der die Mitglieder ihre Interessen gewahrt sehen.

Die Rheider Deichacht ist in fünf Wahlbezirke (Gemarkungen) eingeteilt, die in etwa dem Gebiet der früheren Deichachten entsprechen. Die Deichacht verwaltet sich im Rahmen ihrer Satzung selbst.

Der Verband hat einen Vorstand und einen Ausschuss (§ 8 d der Satzung). Nach einem Verfahren, dessen Einzelheiten in § 10 dargestellt werden, wählen die Mitglieder 18 Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter. Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied aus dem jeweiligen Wahlbezirk.

§ 10 der Satzung, Abs. 3


Wahlbezirk GemarkungZahl der AusschussmitgliederWahlbezirk GemarkungZahl der Ausschussmitglieder
I
Boen
Diele
Holthusen
Stapelmoor
Vellage
3II
Beschotenweg
Bingum
Bunderhammrich
Kirchborgum
St. Georgiwold
Weener
Weenermoor
3
III
Böhmerwold
Bunderhee
Holtgaste
Jemgum
Marienchor
3IV
Bunderhammrich
Critzum
Ditzum
Ditzumerhammrich
Hatzum
Midlum
Nendorp
Olgendorp
Pogum
4
V
Bunderneuland
Charlottenpolder
Heinitzpolder
Landschaftspolder
Wymeer
4

Geschäftsstelle
Rheider Deichacht
c/o Stefan Michels
Soltborg 19 b

Tel.: 04958 9396960
Fax: 04958 9396969
Stand 2021

Vorstand der Rheider Deichacht

Soltborg 19 b, 26844 Jemgum

Tel.: 04958 9396960
Fax: 04958 9396969

Oberdeichrichter
Meint Hensmann

Stellv. Oberdeichrichter
Detert Gruis


Ludger Borchers

Reinhard Schüür

Heinrich van Lessen

Arno Kratzenberg

Detert Gruis

BezirkDeichrichter
I
II
III
IV
V

Deichachten (DA) in Ostfriesland (Wasserwirschaftamt Aurich):


DeichamtkmDeichstrecke (Grenzorte)
Rheider Deichacht49,9holländische Grenze bis Diele (Kreisgrenze Leer Emsland)
Overledinger DA17,9Papenburg bis Ledasperrwerk
Leda-Jümme-Verband2,5Ledasperrwerk bis zur Seeschleuse Leer
Moormerländer DA26,3Seeschleuse Leer bis Borsum
DA Krummhörn46,5Borssum bis Leybuchtpolder
DA Norden33,2Leybuchtpolder bis Dornumergrode
DA Esens-Harlingerland29,9Dornumergrode bis Harlesiel