Demokratische Ordnung
Die ehemaligen Deichachten im Rheiderland – die niederreiderländische Deichacht, die Ober-Reider Deichacht, die Weener-Stapelmoorer Deichacht, die Wymeerster und Bunder Deichacht haben eine lange Geschichte, jede hat im Dienste der Allgemeinheit wirkungsvoll gearbeitet. Dennoch ergab sich die verwaltungstechnische und organisatorische Notwendigkeit, die Kräfte der Selbstverwaltung zu bündeln. Der Verzicht auf den ureigenen Verantwortungsbereich ist manchem Mitglied nicht leicht gefallen, aber man fügte sich schließlich dem vernünftigen Vorschlag zur Konzentration.
Für die fünf Deichachten galt ab 1853 (in der hannoverschen Zeit Ostfrieslands) die “ Deich- und Sielordnung für Ostfriesland.“ „Entsprechend der vielen vorhandenen Fürstenhäuser und Herzogtümer gab es auch eine große Anzahl von Verordnungen mit…unterschiedlicher Rechtsauffassung. Die dadurch zwangsläufig vorhandene „Rechtszersplitterung“ wurde erst durch die Erste Wasserverbandsverordnung vom 3.9.1937 (WVVO) beseitigt.“ (Heinrich Treu, Der Südosten, a. a. O., S 52)
Aber erst mit der Verabschiedung des Deichgesetzes 1963, das für ganz Niedersachsen verbindlich war, konnten flächendeckend Unterhaltungsverbände gegründet werden. Aus den fünf rheiderländischen Achten wurde die Rheider Deichacht gebildet, die sich nunmehr für alle Mitglieder gleichermaßen einsetzt. Das ist nur möglich mit einer klaren Verwaltungsstruktur, in der die Mitglieder ihre Interessen gewahrt sehen.
Die Rheider Deichacht ist in fünf Wahlbezirke (Gemarkungen) eingeteilt, die in etwa dem Gebiet der früheren Deichachten entsprechen. Die Deichacht verwaltet sich im Rahmen ihrer Satzung selbst.
Der Verband hat einen Vorstand und einen Ausschuss (§ 8 d der Satzung). Nach einem Verfahren, dessen Einzelheiten in § 10 dargestellt werden, wählen die Mitglieder 18 Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter. Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied aus dem jeweiligen Wahlbezirk.
§ 10 der Satzung, Abs. 3
Wahlbezirk Gemarkung | Zahl der Ausschussmitglieder | Wahlbezirk Gemarkung | Zahl der Ausschussmitglieder |
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I Boen Diele Holthusen Stapelmoor Vellage | 3 | II Beschotenweg Bingum Bunderhammrich Kirchborgum St. Georgiwold Weener Weenermoor | 3 |
III Böhmerwold Bunderhee Holtgaste Jemgum Marienchor | 3 | IV Bunderhammrich Critzum Ditzum Ditzumerhammrich Hatzum Midlum Nendorp Olgendorp Pogum | 4 |
V Bunderneuland Charlottenpolder Heinitzpolder Landschaftspolder Wymeer | 4 |
Geschäftsstelle
Rheider Deichacht
c/o Stefan Michels
Soltborg 19 b
Tel.: 04958 9396960
Fax: 04958 9396969
Stand 2021
Vorstand der Rheider Deichacht
Soltborg 19 b, 26844 Jemgum
Tel.: 04958 9396960
Fax: 04958 9396969
Oberdeichrichter
Meint Hensmann
Stellv. Oberdeichrichter
Detert Gruis
Bezirk | Deichrichter |
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I | Ludger Borchers |
II | Reinhard Schüür |
III | Heinrich van Lessen |
IV | Arno Kratzenberg |
V | Detert Gruis |
Deichachten (DA) in Ostfriesland (Wasserwirschaftamt Aurich):
Deichamt | km | Deichstrecke (Grenzorte) |
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Rheider Deichacht | 49,9 | holländische Grenze bis Diele (Kreisgrenze Leer Emsland) |
Overledinger DA | 17,9 | Papenburg bis Ledasperrwerk |
Leda-Jümme-Verband | 2,5 | Ledasperrwerk bis zur Seeschleuse Leer |
Moormerländer DA | 26,3 | Seeschleuse Leer bis Borsum |
DA Krummhörn | 46,5 | Borssum bis Leybuchtpolder |
DA Norden | 33,2 | Leybuchtpolder bis Dornumergrode |
DA Esens-Harlingerland | 29,9 | Dornumergrode bis Harlesiel |